Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für IT-Betreuung, Microsoft 365, Datensicherung, Hosting, Websites, Reparaturen und Hardware. Für Firmen- und Privatkunden.
Marcel Weiler IT-Dienstleistungen (Weiler IT)
Inhaber Marcel Weiler · Regerstr. 4 · 91452 Wilhermsdorf
Telefon 09102 999-8562 · kontakt@weiler-it.net · weiler-it.net
Stand: 25.10.2026
Teil A · Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Marcel Weiler IT-Dienstleistungen (nachfolgend „Weiler IT“) und ihren Kunden über IT-Dienstleistungen, Betreuung, Microsoft-365-Leistungen, Datensicherung, Hosting, Domains, Websites, Reparaturen sowie den Verkauf von Hardware und Lizenzen.
(2) Kunden sind Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sowie Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Regelungen, die nur für Unternehmer oder nur für Verbraucher gelten, sind als solche gekennzeichnet.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Weiler IT ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Das gilt auch, wenn Weiler IT in Kenntnis solcher Bedingungen leistet.
(4) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere in Angeboten und Auftragsbestätigungen, haben Vorrang vor diesen AGB. Für die monatlichen Leistungspakete gelten ergänzend die Leistungsbeschreibungen in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung (weiler-it.net/leistungsbeschreibungen/, auch als PDF).
§ 2 Vertragsschluss
(1) Darstellungen von Leistungen und Preisen auf der Website sind kein bindendes Angebot, sondern eine Einladung, ein Angebot anzufordern.
(2) Schriftliche Angebote von Weiler IT sind 30 Tage ab Angebotsdatum gültig, sofern im Angebot nichts anderes steht.
(3) Ein Vertrag kommt zustande durch die Annahme eines Angebots durch den Kunden und deren Bestätigung durch Weiler IT in Textform (zum Beispiel per E-Mail) oder dadurch, dass Weiler IT mit der Leistung beginnt.
(4) Aufträge per Telefon, WhatsApp oder E-Mail ohne vorheriges Angebot (zum Beispiel bei Störungen) werden nach Aufwand zu den jeweils gültigen Preisen abgerechnet. Zeichnet sich ein Aufwand von mehr als zwei Stunden ab, stimmt Weiler IT das weitere Vorgehen vorher mit dem Kunden ab.
§ 3 Leistungserbringung
(1) Weiler IT erbringt die Leistungen per Fernwartung oder vor Ort, nach Wahl von Weiler IT unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden. Vor-Ort-Einsätze werden im Landkreis Fürth, im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim sowie in den Städten Fürth, Nürnberg und Erlangen erbracht, darüber hinaus nach Absprache. Für Vor-Ort-Einsätze gelten die Anfahrtspauschalen nach § 5 Abs. 4.
(2) Leistungen werden innerhalb der Geschäftszeiten erbracht (Montag bis Donnerstag 8 bis 17 Uhr, Freitag 8 bis 14 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Bayern). Einsätze außerhalb dieser Zeiten (Notdienst) erfolgen nur nach Absprache im Einzelfall; ein Anspruch darauf besteht nicht.
(3) Weiler IT bearbeitet Anfragen innerhalb der Geschäftszeiten so schnell wie möglich. Feste Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten gelten nur, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart sind.
(4) Weiler IT darf zur Leistungserbringung sorgfältig ausgewählte Dritte einsetzen (zum Beispiel Rechenzentren, Lizenzgeber, Domain-Registrare). Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt § 12.
(5) Fernwartung findet nur statt, wenn der Kunde oder eine von ihm berechtigte Person die einzelne Sitzung freigibt, bei Betreuungsverträgen nach der dort vereinbarten Regelung zum unbeaufsichtigten Zugriff. Der Kunde stellt sicher, dass die freigebende Person dazu berechtigt ist.
§ 4 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde unterstützt Weiler IT bei der Leistungserbringung, insbesondere indem er
- Zugang zu Räumen, Geräten und Systemen sowie die nötigen Zugangsdaten bereitstellt,
- eine Ansprechperson benennt, die Entscheidungen treffen kann,
- Störungen möglichst genau beschreibt (Fehlermeldung, Zeitpunkt, betroffene Geräte),
- die erforderlichen Lizenzen für eingesetzte Software besitzt, soweit sie nicht über Weiler IT bezogen werden,
- vor Arbeiten an Geräten und Systemen seine Daten gesichert hat, soweit die Datensicherung nicht Gegenstand eines Vertrags mit Weiler IT ist (siehe § 10).
(2) Verzögert sich die Leistung, weil der Kunde eine Mitwirkung nicht oder nicht rechtzeitig erbringt, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Dadurch entstehender Mehraufwand, etwa Wartezeiten vor Ort oder erneute Anfahrten, wird nach Aufwand berechnet.
§ 5 Preise und Abrechnung
(1) Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise, sonst die jeweils gültigen Preise von Weiler IT.
(2) Preise gegenüber Unternehmern verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Preise gegenüber Verbrauchern sind Endpreise einschließlich Umsatzsteuer.
(3) Leistungen nach Aufwand werden je angefangene 15 Minuten abgerechnet. Je Einsatz werden mindestens 15 Minuten (Fernwartung) beziehungsweise 30 Minuten (vor Ort) berechnet.
(4) Für Vor-Ort-Einsätze berechnet Weiler IT je Anfahrt eine Pauschale, gemessen ab Wilhermsdorf: bis 15 km 15 €, bis 30 km 25 €, bei größeren Entfernungen nach Absprache. Diese Beträge verstehen sich gegenüber Unternehmern zuzüglich Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern betragen die Pauschalen 18 € (bis 15 km) und 30 € (bis 30 km) einschließlich Umsatzsteuer.
(5) Für Einsätze außerhalb der Geschäftszeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen gilt ein Aufschlag von 50 % auf den Stundensatz.
(6) Hardware, Lizenzen und sonstige Fremdleistungen werden zu den im Angebot genannten Preisen berechnet.
§ 6 Zahlung
(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(2) Monatliche Leistungen werden monatlich im Voraus berechnet. Jahresentgelte, insbesondere für Domains, werden jährlich im Voraus berechnet. Die Zahlung per SEPA-Lastschrift kann vereinbart werden.
(3) Bei Bestellungen von Hardware mit einem Gesamtwert über 500 € kann Weiler IT eine Anzahlung von 50 % verlangen.
(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB). Gegenüber Unternehmern ist Weiler IT bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von 14 Tagen berechtigt, laufende Leistungen bis zum Ausgleich zurückzuhalten.
(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Für Verbraucher gilt dies nicht für Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 7 Laufzeit und Kündigung von Dauerverträgen
(1) Für Verträge mit wiederkehrenden Leistungen gelten folgende Laufzeiten, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist:
| Leistung | Mindestlaufzeit | danach | Kündigungsfrist |
|---|---|---|---|
| IT-Basis, IT-Flatrate | 12 Monate | unbefristet | 3 Monate zum Monatsende |
| Hosting und Website-Wartung | 12 Monate | unbefristet | 3 Monate zum Monatsende |
| Domains | 12 Monate (Registrierungsjahr) | Verlängerung um je 12 Monate | 1 Monat vor Ablauf des Registrierungsjahres |
| Microsoft-365-Betreuung | keine | unbefristet | 2 Monate zum Monatsende (Lizenzen siehe § 15) |
| Backup-Pakete, NAS-Betreuung, Speicher im Rechenzentrum, Einbindung eigener Speicher | keine | unbefristet | 2 Monate zum Monatsende |
(2) Für Verbraucher gilt abweichend: Die erstmalige Laufzeit beträgt höchstens 24 Monate. Nach Ablauf einer Mindestlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Domains verlängern sich nur, wenn der Verbraucher nach Ablauf des ersten Registrierungsjahres jederzeit mit Monatsfrist kündigen kann.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 8 Preisanpassung bei Dauerverträgen
(1) Gegenüber Unternehmern kann Weiler IT die Preise für wiederkehrende Leistungen mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen in Textform anpassen, wenn sich die Kosten für die Leistungserbringung geändert haben. Erhöhungen über insgesamt 5 % innerhalb von zwölf Monaten berechtigen den Kunden, den betroffenen Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen. Weiler IT weist in der Ankündigung auf dieses Recht hin.
(2) Ändern Hersteller oder Lizenzgeber (zum Beispiel Microsoft) ihre Preise, gibt Weiler IT diese Änderungen unverändert und ohne eigenen Aufschlag weiter.
(3) Gegenüber Verbrauchern ändert Weiler IT Preise während der Vertragslaufzeit nur mit deren Zustimmung. Stimmt der Verbraucher nicht zu, läuft der Vertrag zu den bisherigen Preisen weiter; das Recht zur ordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 9 Haftung
(1) Weiler IT haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Weiler IT nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Gegenüber Unternehmern ist die Haftung nach Absatz 2 je Schadensfall der Höhe nach begrenzt auf das Zwölffache der monatlichen Vergütung des betroffenen Vertrags, bei einmaligen Aufträgen auf den Auftragswert, jeweils mindestens jedoch 5.000 €.
(4) Für den Verlust von Daten gilt ergänzend § 10.
(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Erfüllungsgehilfen.
(6) Gegenüber Unternehmern verjähren Schadensersatzansprüche, die nicht unter Absatz 1 fallen, in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
§ 10 Datensicherung und Datenverlust
(1) Soweit nicht ausdrücklich eine Datensicherung durch Weiler IT vereinbart ist, ist der Kunde für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Vor Arbeiten an Geräten und Systemen sorgt der Kunde dafür, dass seine Daten aktuell gesichert sind, oder beauftragt Weiler IT ausdrücklich mit der Sicherung.
(2) Bei Datenverlust haftet Weiler IT, soweit nicht § 9 Abs. 1 greift, nur für den Aufwand, der zur Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer, dem Stand der Technik entsprechender Datensicherung durch den Kunden erforderlich gewesen wäre.
(3) Ist die Datensicherung Gegenstand eines Vertrags mit Weiler IT, richten sich Umfang, Häufigkeit und Aufbewahrung nach der Leistungsbeschreibung des gewählten Pakets.
§ 11 Mängelrechte
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuer Hardware und bei Werkleistungen ein Jahr ab Ablieferung beziehungsweise Abnahme. Dies gilt nicht in den Fällen des § 9 Abs. 1 und nicht für Rückgriffsansprüche nach § 445a BGB.
(3) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Fristen (in der Regel zwei Jahre).
(4) Garantien von Herstellern gibt Weiler IT an den Kunden weiter; sie bestehen neben den gesetzlichen Mängelrechten. Weiler IT selbst übernimmt keine Garantie, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
§ 12 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich.
(2) Verarbeitet Weiler IT im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten (insbesondere bei Betreuung, Fernwartung, Datensicherung, Hosting und Microsoft 365), schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Gegenüber Verbrauchern, die Daten ausschließlich für persönliche oder familiäre Zwecke verarbeiten, ist ein solcher Vertrag nicht erforderlich.
(3) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden durch Weiler IT selbst enthält die Datenschutzerklärung unter weiler-it.net/datenschutz/.
§ 13 Leistungen und Lizenzen Dritter
(1) Soweit Weiler IT Leistungen oder Software Dritter vermittelt oder weitergibt (zum Beispiel Microsoft 365, Veeam, TeamViewer, Domain-Registrierungen, Rechenzentrumsleistungen), gelten ergänzend die Nutzungs- und Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters. Weiler IT macht diese auf Wunsch zugänglich.
(2) Für Ausfälle und Änderungen von Leistungen Dritter, auf die Weiler IT keinen Einfluss hat, haftet Weiler IT nur nach § 9.
Teil B · Besondere Bestimmungen für einzelne Leistungen
§ 14 IT-Betreuung (IT-Basis und IT-Flatrate)
(1) Umfang und Inhalt der Pakete ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Abgerechnet wird monatlich je betreutem Arbeitsplatz und je Server.
(2) Projekte sind nicht Bestandteil der Pakete und werden gesondert angeboten oder nach Aufwand berechnet, insbesondere Neuinstallationen, Einrichtung neuer Server, Umzüge, Migrationen, Schulungen und Hardwarebeschaffung.
(3) Für die Überwachung installiert Weiler IT eine Software (Agent) auf den betreuten Geräten. Der Kunde lässt diese installiert und meldet neue oder ausgemusterte Geräte, damit die Abrechnung angepasst werden kann.
§ 15 Microsoft 365 und Softwarelizenzen
(1) Weiler IT bezieht Microsoft-365-Lizenzen im Namen und für Rechnung des Kunden beziehungsweise als Partner und gibt sie an den Kunden weiter. Es gelten zusätzlich die Bedingungen von Microsoft (Microsoft-Kundenvereinbarung), denen der Kunde bei Vertragsschluss zustimmt.
(2) Lizenzen werden standardmäßig mit einer Laufzeit von zwölf Monaten (Jahreslizenz) und monatlicher Abrechnung bereitgestellt. Die Anzahl von Jahreslizenzen kann während des Lizenzjahres erhöht, aber erst zum Ende des jeweiligen Lizenzjahres verringert werden. Endet die Betreuung vorher, werden laufende Jahreslizenzen bis zum Ende ihres Lizenzjahres weiter berechnet.
(3) Auf Wunsch des Kunden stellt Weiler IT monatlich kündbare Lizenzen zum entsprechend höheren Preis bereit.
(4) Für andere Softwarelizenzen gelten die Laufzeiten und Bedingungen des jeweiligen Herstellers, wie im Angebot angegeben.
§ 16 Datensicherung
(1) Weiler IT richtet die Datensicherung nach dem gewählten Paket ein, überwacht sie und greift bei fehlgeschlagenen Sicherungen ein. Umfang, Aufbewahrungsdauer und Testintervalle ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
(2) Weiler IT schuldet die vereinbarte Durchführung, Überwachung und Prüfung der Sicherung, nicht jedoch einen bestimmten Wiederherstellungserfolg bei Daten, die vor Beginn der Sicherung oder außerhalb des vereinbarten Sicherungsumfangs verloren gegangen sind.
(3) Der Kunde teilt Weiler IT mit, wenn neue Systeme oder Datenbestände gesichert werden sollen.
(4) Nach Vertragsende werden Sicherungsdaten in Rechenzentren und auf von Weiler IT bereitgestellten Speichern nach 30 Tagen gelöscht, sofern der Kunde sie nicht vorher herausverlangt. Die Herausgabe in einem üblichen Format kann nach Aufwand berechnet werden.
§ 17 Hosting, Domains und E-Mail
(1) Weiler IT stellt Speicherplatz und Rechenleistung für Websites und E-Mail-Postfächer auf einem von Weiler IT verwalteten, bei einem Rechenzentrumsbetreiber angemieteten Server bereit. Der Umfang (Domains, Postfächer, Speicher) richtet sich nach dem gewählten Hosting-Paket. Die Verfügbarkeit beträgt 99 % im Jahresmittel. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsarbeiten sowie Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs von Weiler IT liegen (zum Beispiel Störungen des Internets oder höhere Gewalt).
(2) Domains werden im Namen des Kunden als Inhaber registriert. Für die Registrierung gelten die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle (zum Beispiel DENIC eG für .de-Domains). Nach Vertragsende gibt Weiler IT die Domain an den Kunden oder einen von ihm benannten Anbieter heraus (zum Beispiel durch Mitteilung des AuthCodes), sobald alle fälligen Rechnungen bezahlt sind.
(3) Der Kunde ist für die Inhalte seiner Website und seiner E-Mails verantwortlich und stellt sicher, dass sie nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen. Bei offensichtlichen Rechtsverstößen oder einer Gefährdung der Server (zum Beispiel durch Schadsoftware) darf Weiler IT betroffene Inhalte vorübergehend sperren und informiert den Kunden darüber.
(4) Nach Vertragsende stehen die Daten des Kunden 30 Tage zum Download bereit und werden danach gelöscht.
§ 18 Websites und Projekte
(1) Websites und andere Projekte mit einem bestimmten Ergebnis sind Werkverträge. Umfang, Preis und Zeitplan ergeben sich aus dem Angebot.
(2) Der Kunde liefert die vereinbarten Inhalte (zum Beispiel Texte, Bilder, Logos) und Zugänge rechtzeitig und frei von Rechten Dritter, soweit nicht Weiler IT die Beschaffung übernimmt. Er stellt Weiler IT von Ansprüchen Dritter frei, die auf von ihm gelieferten Inhalten beruhen.
(3) Nach Fertigstellung meldet Weiler IT die Abnahmebereitschaft. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Meldung wesentliche Mängel in Textform benennt oder wenn er die Website vorher veröffentlicht. Gegenüber Verbrauchern tritt diese Wirkung nur ein, wenn Weiler IT in der Meldung in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat (§ 640 Abs. 2 BGB).
(4) Änderungswünsche nach Angebotsannahme, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden nach Aufwand oder nach einem gesonderten Angebot berechnet.
(5) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck. Für eingesetzte Fremdbestandteile (zum Beispiel Content-Management-System, Themes, Plugins, Bilder, Schriften) gelten die Lizenzbedingungen ihrer Hersteller. Weiler IT darf das Projekt als Referenz nennen, sofern der Kunde nicht widerspricht.
§ 19 Hardware
(1) Weiler IT verkauft ausschließlich Neuware, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
(2) Gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Weiler IT (Eigentumsvorbehalt). Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.
(3) Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind. Lieferverzögerungen durch Hersteller oder Großhändler teilt Weiler IT unverzüglich mit.
(4) Mängelrechte richten sich nach § 11. Bei Mängeln kann Weiler IT die Abwicklung über den Hersteller (Garantie) anbieten; die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben davon unberührt.
§ 20 Reparatur, Datenrettung und Geräteannahme
(1) Ist für eine Reparatur ein Kostenrahmen vereinbart, holt Weiler IT vor einer Überschreitung die Zustimmung des Kunden ein.
(2) Bei der Datenrettung kann ein Erfolg nicht zugesagt werden. Der vereinbarte Aufwand wird auch berechnet, wenn Daten nicht oder nicht vollständig gerettet werden können. Vor Beginn vereinbaren die Parteien eine Kostenobergrenze, die ohne Zustimmung des Kunden nicht überschritten wird.
(3) Der Kunde holt reparierte Geräte innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung der Fertigstellung ab. Danach kann Weiler IT eine angemessene Aufbewahrungsgebühr verlangen.
Teil C · Bestimmungen für Verbraucher
§ 21 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (zum Beispiel Telefon, E-Mail, WhatsApp) geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung unter weiler-it.net/widerruf/.
§ 22 Verbraucherstreitbeilegung
Weiler IT ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Teil D · Schlussbestimmungen
§ 23 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Bestimmungen des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Erfüllungsort ist Wilhermsdorf, soweit die Leistung nicht vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort zu erbringen ist.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Fürth.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.